Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit. Hier kommen wir zur Ruhe und sammeln neue Energie und Kraft. Sie möchten sich gar nicht erst vorstellen, dass Sie eines Tages Ihre Wohnungseingangstür/ Haustür aufgebrochen vorfinden. Der Gedanke daran ist heutzutage leider häufige Realität : EINBRÜCHE NEHMEN DRASTISCH ZU !
Der durch den Einbruch entstandene materielle und oftmals ideelle Schaden ist für viele Opfer nicht einmal das größte Problem. Die Verletzung ihrer Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl macht den Betroffenen viel mehr zu schaffen. Angst, Geräuschempfindlichkeit und Schlafstörungen belasten die Opfer auch noch Jahre später – manchmal sogar ein Leben lang.
Dass man sich vor Einbrüchen schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei. Denn über ein Drittel der Täter scheitert beim Versuch in eine Wohnung einzubrechen, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen.
Wir beraten Sie gern und geben nützliche Tips :
Neues zur Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren".
Eckpunkte des neuen Förderprogramms:
Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und Arbeitskosten) als Investitionszuschuss (ab 19.11.2015) in Höhe von 10% oder als zinsgünstige Kreditvariante (ab 01.04.2016)
Mindestinvestition: 2.000 EUR; Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante 15.000 EU
Förderschwerpunkte:
Einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster
Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)"gefördert.)
Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-(Gegensprechanlagen), z.B. mit Videotechnik
Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).
Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen "Kombi-Antrag".
Weitere Informationen. (Flyer Einbruchschutz)oder unterwww.k-einbruch.de.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen. Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den Polizeilichen Beratungsstellen; Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten unter Die bisherigen Förderprogramme "Energetisch Sanieren" bzw. "Altersgerechter Umbau" in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung. Hier geht es direkt zum neuen Förderprogramm der KfW gegen Wohnungseinbruch!